Gutachten nach § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche.

 

In unserer psychotherapeutischen Praxis erstellen wir Gutachten nach § 35a SGB VIII. Diese sind eine wichtige Grundlage für die Beantragung von Eingliederungshilfe beim Jugendamt.
Besonders wenn Kinder und Jugendliche im schulischen oder sozialen Bereich Schwierigkeiten haben, kann ein Gutachten nach § 35a dabei helfen, notwendige Unterstützung wie einen Teilhabeassistenten in der Schule zu erhalten.


Was ist ein Gutachten nach § 35a SGB VIII?

Ein Gutachten nach § 35a SGB VIII dient dazu, den individuellen Förderbedarf eines Kindes oder Jugendlichen festzustellen. Es ist die Voraussetzung, damit das Jugendamt Hilfen zur seelischen Gesundheit bewilligen kann. Dazu gehören unter anderem:

  • Teilhabeassistenz in der Schule

  • schulische Eingliederungshilfe

  • Unterstützung im Alltag und im sozialen Umfeld


Unsere Leistungen

Wir begleiten Familien, Lehrerinnen und Lehrer sowie das Jugendamt im gesamten Prozess:

  • Diagnostik und psychologische Einschätzung

  • Erstellung von Gutachten nach § 35a SGB VIII

  • Beratung zur Eingliederungshilfe

  • Unterstützung bei der Antragstellung beim Jugendamt

  • enge Zusammenarbeit mit Schulen und Fachkräften


Warum ein Gutachten bei uns?

Unser Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche die bestmögliche Unterstützung erhalten, damit sie in Schule, Familie und Gesellschaft gestärkt teilhaben können. Durch unsere langjährige Erfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stellen wir sicher, dass Gutachten und Stellungnahmen fachlich fundiert und verständlich sind.


Kontakt

Benötigen Sie ein Gutachten nach § 35a oder haben Fragen zur Eingliederungshilfe?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie Schritt für Schritt.

 


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