Lerntherapie LRS & Dyskalkulie

 

Lerntherapie mit Kostenübernahme nach § 35a SGB VIII – Alle Schritte aus einer Hand

 

In der Praxis am Mainbogen erhalten Sie einen umfassenden Komplettservice:

Von der medizinisch-psychotherapeutischen Diagnostik, über das Gutachten für den Antrag nach § 35a SGB VIII, bis hin zur Lern- und LRS-Therapie – alles erfolgt direkt bei uns vor Ort.

 

Damit unterscheiden wir uns deutlich von vielen rein lerntherapeutischen Einrichtungen, die weder ärztlich-psychotherapeutische Diagnosen noch § 35a-Gutachten erstellen können.

 

1. Diagnostik, IQ-Testung und LRS-Testung – in der Regel über die Krankenkasse

 

Für eine Kostenübernahme der Lerntherapie durch das Jugendamt ist eine vollständige Diagnostik nach ICD-10/ICD-11 erforderlich (z. B. F81.0 Lese-Rechtschreibstörung).

 

Wir bieten:

- Intelligenzdiagnostik (IQ-Test)

- LRS/Lese-Rechtschreib-Diagnostik

- Komplette psychotherapeutische Diagnostik nach ICD-10/11

 

Diese diagnostischen Leistungen laufen in unserer Praxis in der Regel über die gesetzlichen Krankenkassen – dank unseres Versorgungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.

 

Für den IQ-Test fällt lediglich eine einmalige kleine Zuzahlung an.

Rund 90 % der Kosten werden von der Krankenkasse erstattet.

 

Dadurch entstehen keine hohen privaten Zusatzkosten für die Diagnostik – ein wesentlicher Vorteil gegenüber vielen anderen Lerntherapiepraxen, die diese Leistungen ausschließlich privat abrechnen müssen.

 

2. Erstellung des Gutachtens nach § 35a SGB VIII

 

Das Jugendamt kann Lerntherapie nur dann finanzieren, wenn eine seelische Behinderung oder eine drohende seelische Behinderung vorliegt. Dafür ist ein fachlich anerkanntes Gutachten erforderlich.

 

Dieses Gutachten dürfen ausschließlich folgende Berufsgruppen erstellen:

- Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie

- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (mit Arztregistereintrag)

 

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung erfüllen wir diese Voraussetzungen vollständig.

 

Viele Lerntherapiepraxen können diesen Schritt nicht anbieten – ihnen fehlt die medizinisch-psychotherapeutische Qualifikation.

 

Wir erstellen das erforderliche Gutachten direkt in unserer Praxis, vollständig und verständlich aufbereitet für den Antrag beim Jugendamt.

 

3. Lerntherapie / LRS-Therapie – direkt bei uns

 

Nach Diagnostik und Gutachtenerstellung kann die Lerntherapie nahtlos bei uns beginnen – ohne Brüche, ohne zusätzliche Wege.

 

Vorteile für Familien:

- Alles aus einer Hand

- Kein mehrfaches Untersuchungsverfahren

- Sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Jugendamt die Kosten übernimmt

- Strukturierte therapeutische Begleitung durch approbierte Fachkräfte

 

4. Unterstützung im gesamten Antragsverfahren

 

Wir begleiten Familien vom Erstgespräch bis zur Bewilligung:

- Vorbereitung aller Unterlagen

- Beratung über die nächsten Schritte

- Erstellung der Stellungnahme nach § 35a

- Austausch mit dem Jugendamt

- Teilnahme am Hilfeplanverfahren

- Unterstützung bei Verlängerungsanträgen

 

Warum oft der Eindruck entsteht, eine Kostenübernahme durch das Jugendamt sei „kaum möglich“

 

Von vielen Familien hören wir, dass ihnen in lerntherapeutischen Einrichtungen vermittelt wurde, eine Kostenübernahme durch das Jugendamt sei „in der Regel nicht möglich“ oder komme „fast nie vor“.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Jugendamtsfinanzierungen tatsächlich selten bewilligt würden.

 

Häufig entsteht dieser Eindruck aus einem anderen Grund:

 

Viele Lerntherapeuten besitzen nicht die medizinisch-psychotherapeutischen Befugnisse, die für den Antrag nach § 35a SGB VIII zwingend erforderlich sind. Dazu gehören:

- eine vollständige ICD-10/ICD-11-Diagnostik,

- sowie ein fachlich autorisiertes Gutachten, das ausschließlich Kinder- und Jugendpsychiater:innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (mit Arztregistereintrag) erstellen dürfen.

 

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, wird der Antrag von vornherein als schwierig oder kaum erfolgsversprechend eingeschätzt – nicht weil die Jugendämter grundsätzlich ablehnen, sondern weil die notwendigen diagnostischen und fachlichen Grundlagen fehlen.

 

In der Praxis am Mainbogen bieten wir alle erforderlichen Schritte vollständig an – Diagnostik, Gutachten und Lerntherapie aus einer Hand. Dadurch bestehen bei uns deutlich bessere Erfolgsaussichten, dass ein Antrag auf Kostenübernahme bewilligt wird.

 

Warum die Lerntherapie bei uns besonders sinnvoll ist:

- Diagnostik (ICD-10/11) über die Krankenkasse

- LRS-Testung und IQ-Test mit geringer Zuzahlung (90 % Kostenübernahme)

- Offizielles § 35a-Gutachten durch approbierte Psychotherapeut:innen

- Lerntherapie direkt im Anschluss in derselben Praxis

- Sehr hohe Chancen auf Kostenübernahme durch das Jugendamt

- Komplettservice ohne Umwege und ohne zusätzliche teure Privatdiagnostik

 

Wir gehören zu den wenigen Praxen in der Region, die alle gesetzlich erforderlichen Schritte selbst durchführen dürfen und dadurch besonders hohe Erfolgsquoten bei der Bewilligung von Lerntherapien nach § 35a ermöglichen.

 

 

 

 


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